Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 14 R 41/07 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf - S 5 R 231/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 14 R 41/07
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- BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 14 R 41/07
Dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des 4. Senats des BSG vom 14.12.2006 (Az.: B 4 R 29/06 R) folge die Beklagte nicht.Unabhängig davon, wie der Begriff der Beschäftigung .unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 14.12.2006, aaO.) zu verstehen ist, können darunter nach Auffassung des Senats jedenfalls nicht Aktivitäten von Kindern im Vorschulalter gerechnet werden, die im Falle des Klägers von der Mutter mit zu deren Arbeit genommen worden sind und dann der Mutter geholfen haben (so auch BSG, Beschluss vom 23.10.2007, Az.: B 5a R 414/07 B).
Da somit unter Zugrundelegung der eigenen Angaben des Klägers bereits eine Beschäftigung als solche nicht glaubhaft gemacht ist, bedarf es keiner weiteren Darlegungen zu den sonstigen Voraussetzungen , des ZRBG, insbesondere auch keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob bei der Beurteilung der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit von den Maßstäben der bisherigen Ghetto-Rechtsprechung oder denen im neueren Urteil des 4. Senats des BSG vom 14!12.2006 (Az.: B 4 R 29/06 R) auszugehen ist.
- BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 14 R 41/07
Dabei kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob für Leistungen, die auf Grundlage des ZRBG verlangt werden, ebenfalls die Erfüllung der allgemeinen rentenrechtlichen "Wartezeit" vorausgesetzt wird (so BSG, Urteil vom 26.07.2007, Az.: B 13 R 28/06 R). - BSG, 23.10.2007 - B 5a R 414/07 B
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 14 R 41/07
Unabhängig davon, wie der Begriff der Beschäftigung .unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG…, Urteil vom 14.12.2006, aaO.) zu verstehen ist, können darunter nach Auffassung des Senats jedenfalls nicht Aktivitäten von Kindern im Vorschulalter gerechnet werden, die im Falle des Klägers von der Mutter mit zu deren Arbeit genommen worden sind und dann der Mutter geholfen haben (so auch BSG, Beschluss vom 23.10.2007, Az.: B 5a R 414/07 B).